Unsere Vereinssatzung

Vereinssatzung
§ 1    Name, Sitz

I. Der Verein hat den Namen „Flying Dragons“. Er hat seinen Sitz in Osnabrück. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Danach lautet der Name „Flying Dragons e.V.“.

II.     Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2  Zweck, Aufgaben und Grundsätze

I.      Vereinszweck ist die Pflege und Lehre der traditionellen chinesischen Kampf- und Heilpraktiken, Kampfkunst (Wu Shu) und Meditationstechnik (Tai-Chi). Er wird insbesondere verwirklicht durch

-      Abhaltung von geordneten Übungseinheiten in Tai-Chi, Chi-Gong, Kung-Fu und Wu Shu.

-      Durchführung von Vorträgen, Kursen und Sportveranstaltungen,

-      Teilnahme an internationalen Wettkämpfen.

· Ausbildung und Einsatz von sachgemäß vorgebildeten

      Übungsleitern/innen.

-      Abnahme international anerkannter Leistungsnachweise.

I

II.     Besondere Zuwendung findet die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen. Ziel ist, sie in ihrer Entwicklung körperlich und geistig zu stärken, sowie Disziplin, Ausdauer und Selbstvertrauen zu vermitteln.

III.    Schaffung eines geeigneten Vereinszentrums sowie einer den Bedürfnisse der Kampfkunst und den Meditationstechniken angemessenen Übungsstätte (Dojo). Der Dojo soll vereinsübergreifend auch Kampfsportgruppen anderer Sportvereine zugänglich sein. Fremdnutzer sind an die gleichen Pflichten gebunden wie Mitglieder (§7 II) und können nach den gleiche Kriterien ausgeschlossen werden (§6 III).

IV.   Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, und zwar durch die Förderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Sports.

V.    Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

VI.   Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

VII.     Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.