- Stüvestraße 35, 49076 Osnabrück
- Mo-Di-Do 18:00-19:30
Wushu & Kung-Fu in Osnabrück
Die Geschichte der Flying Dragons e.V begann eigentlich schon in 1989 in Usbekistans Hauptstadt Taschkent.
Dort wurde die Schule "Parjaschiy Drakon" (zu Deutsch "Schwebender Drache"), von dem Meister Vladimir Borsov, gegründet.
Ein langer Weg bis zur Gründung der Flying Dragons e.V., im Januar 2006, hat gezeigt, dass WUSHU, in Europa bekannt als Kung-Fu, zu einer Lebensweise werden kann.
2007 hat der Flying Dragons e. V. sich mit der Schule "Sinhomen" aus Berlin und dem Großmeister aus Kasachstan, Alexander Raduncev, angefreundet, und arbeiten jetzt in nahem Kontakt.
Wushu ist nicht nur Kampfsport - Wushu ist eine Lebensphilosophie!
Wushu erzieht, lehrt Disziplin und verbindet Generationen.
Im Wushu spielt das Alter keine Rolle - hier kann jeder, ob groß oder klein, seinen eigenen Weg finden.
Wushu macht keinen Unterschied zwischen einem Mann und einer Frau - auch viele Frauen verwirklichen sich in Wushu.
Zu uns kommen Mütter und Väter, als Begleitpersonen von Kindern, und bleiben bei uns als aktive Sportler.
Wir empfangen jeden mit offenen Armen, der seinen Geist und seinen Körper mit Wushu trainieren möchte.
Unterstützt durch "Integration durch Sport" und die „Lotto-Stiftung Niedersachsen“ werden wir im kommenden Jahr an vielen Turnieren teilnehmen und wir sind fest davon überzeugt, die ein oder andere Medaille mit nach Hause zu nehmen!
Vielleicht können wir ja auch Sie bald in unserem Verein begrüßen? :-)
Vereinssatzung
§ 1 Name, Sitz
I. Der Verein hat den Namen „Flying Dragons“. Er hat seinen Sitz in Osnabrück. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Danach lautet der Name „Flying Dragons e.V.“.
II. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze
I. Vereinszweck ist die Pflege und Lehre der traditionellen chinesischen Kampf- und Heilpraktiken, Kampfkunst (Wu Shu) und Meditationstechnik (Tai-Chi). Er wird insbesondere verwirklicht durch.
- Abhaltung von geordneten Übungseinheiten in Tai-Chi, Chi-Gong, Kung-Fu und Wu Shu.
- Durchführung von Vorträgen, Kursen und Sportveranstaltungen.
- Teilnahme an internationalen Wettkämpfen.
· Ausbildung und Einsatz von sachgemäß vorgebildeten Übungsleitern/innen.
- Abnahme international anerkannter Leistungsnachweise.
II. Besondere Zuwendung findet die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen. Ziel ist, sie in ihrer Entwicklung körperlich und geistig zu stärken, sowie Disziplin, Ausdauer und Selbstvertrauen zu vermitteln.
III. Schaffung eines geeigneten Vereinszentrums sowie einer den Bedürfnissen der Kampfkunst und den Meditationstechniken angemessenen Übungsstätte (Dojo). Das Dojo soll Vereins-übergreifend auch Kampfsportgruppen anderer Sportvereine zugänglich sein. Fremdnutzer sind an die gleichen Pflichten gebunden wie Mitglieder (§ 7 II) und können nach den gleichen Kriterien ausgeschlossen werden (§ 6 III).
IV. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, und zwar durch die Förderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Sports.
V. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
VI. Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
VII. Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.